ren. Nachdem die Strafklägerin nach dem 9. Oktober 2020 für ihn fluchtbedingt nicht mehr erreichbar war, sorgte sich der Beschuldigte denn auch nicht um seine Ehefrau, sondern um seine finanzielle Zukunft. Entsprechend sagte er am 22. November 2020 zu UM013, er müsse die Strafklägerin finden, um sich zu scheiden. Er müsse einen Weg finden, Geld zu verdienen. Er werde nach Bulgarien gehen und eine Prostituierte finden. Er werde eine «Hure» heiraten und nach Deutschland bringen. Diese solle sich dort «knattern lassen» und Häuser und Autos kaufen (pag. 06 0294). Auch seiner Mutter teilte er mit, er wolle sich scheiden lassen, damit er eine Prostituierte heiraten könne.