Auch für weitere Vorwürfe gemäss Anklageschrift sind einzelne Gespräche aufschlussreich. Es finden sich in den Telefonaten Aussagen des Beschuldigten, welche Vorwürfe von D.________ im Rahmen ihrer Anzeigeeinreichung wiedergeben. Beispielsweise erwähnte der Beschuldigte im Gespräch mit seiner Mutter explizit körperliche Gewalt gegen D.________ (pag. 06 321) oder offenbarte sein von Gewalt geprägtes Vokabular: Er werde die Mutter von D.________ schlachten wie einen Hund, ihr den Kopf abhacken und aus dem Fenster werfen (pag. 06 929). D.________ bezeichnete er wiederholt als schmutzige Hure, als Sau, Kuh, als schmutzige Drogensüchtige.