Der Beschuldigte offenbarte sein Wissen über die Prostitution in der Schweiz, was in welchen Landesteilen vermeintlich erlaubt oder verboten sei, mit welchen Stundenansätzen Prostituierte arbeiten könnten, wie es früher gewesen sei, wie es heute ist, er erwähnte Wechselkurse und den Umgang mit den Steuerbehörden. Er verwies auch wiederholt auf seine eigenen Erfahrungen. Im Widerspruch dazu, machte er im Rahmen der Befragungen geltend, nichts über die Prostitution zu wissen (pag.