Ich hätte nicht gedacht, dass er drankommt. Ich bin dankbar, dass ich hier sein darf, obwohl es scheisse schwierig ist, glauben Sie es mir, es immer wieder hervorholen zu müssen. Ich will, dass er mich in Ruhe lässt» (pag. 19 023 Z. 19 ff.). b) Echtzeitüberwachung der Rufnummer des Beschuldigten Die Resultate der Echtzeitüberwachung der Rufnummer des Beschuldigten vom 20. Oktober 2020 bis 3. Dezember 2020 würdigte die Vorinstanz – zutreffend – wie folgt (pag. 19 311 ff.; Ergänzungen der Kammer in eckigen Klammern):