Ferner: «Ich bin nicht mich selber gewesen. Es war irgendwie normal geworden. Die erste Woche mit den Männern zu schlafen war schlimm gewesen aber nachher nicht mehr. Schon schlimm aber einfach eben, wie ich weiss es auch nicht» (pag. 06 1396 Z. 146 ff.; so auch pag. 06 1444 Z. 1535 ff. und pag. 06 1514 Z. 136 ff.). Exemplarisch für die Angst der Strafklägerin, man glaube ihr nicht und der Beschuldigte werde nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, ist schliesslich ihre nachstehende Antwort an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf die Frage nach Ergänzungen zum Protokoll: