Sie entwickelte das Gefühl, nichts an ihrer Situation ändern zu können, obwohl es ihr aus objektiver Sicht möglich gewesen wäre, Hilfe zu suchen und den Beschuldigten zu verlassen. Kommt hinzu, dass die Situation für die Strafklägerin zur Normalität wurde. Sie berichtete eindrücklich: «Ich habe ihn immer gefragt, weshalb er mir das antut. Ich kannte den Unterschied zwischen normal und nicht normal nicht mehr. Sie [die FIZ) musste mir wieder beibringen, was normal ist und was eben nicht» (pag. 06 1525 Z. 570 ff.; so auch pag. 06 1396 Z. 146 und pag. 06 1444 Z. 1536 f.). Ferner: «Ich bin nicht mich selber gewesen.