Bereits vor den Kontaktaufnahmen durch die Fachstelle Rotlicht und die polizeilichen Interventionen musste die Strafklägerin wiederholt erfahren, dass weder ihre Zwangslage noch ihre subtilen Hilferufe als solche gehört werden. Folglich erstaunt nicht, dass sie angab, sie hätte nie gedacht, dass es ausreiche, wenn sie ihre Geschichte erzähle (pag. 06 1593 Z. 74 f.). Auf die Frage, was sie damit meine, erklärte sie: «Weil ich so verloren war während meiner Zeit mit ihm. Es hat nie geklappt und ich wurde nicht gehört. Ich habe aufgegeben und kein Licht am Ende des Tunnels gesehen. Ich wusste, er würde mich nie gehen lassen.