«In der Regel wünschen andere Prostituierte bei Kontaktaufnahmen, dass wir doch wieder einmal persönlich vorbeikommen sollen. Bei D.________ war dies nicht der Fall. Wir hatten den Eindruck, dass sie unsere Anrufe, wie auch die Kontrolle vor Ort, als störend empfand» (pag. 06 0026). Weshalb die Strafklägerin die Kontaktaufnahmen durch die Fachstelle Rotlicht als störend empfand, wurde damals weder erkannt noch hinterfragt. Bereits vor den Kontaktaufnahmen durch die Fachstelle Rotlicht und die polizeilichen Interventionen musste die Strafklägerin wiederholt erfahren, dass weder ihre Zwangslage noch ihre subtilen Hilferufe als solche gehört werden.