Ich konnte es ihnen nicht sagen. Ich hatte das Kärtchen von Herrn W.________ lange bei mir, ich schaffte es aber nicht, ihn anzurufen, ich schaffte es nicht» (pag. 10 016 Z. 21 ff.). Diese Erklärung steht in Einklang mit den Ausführungen im Berichtsrapport der Mitarbeitenden der Fachstelle Rotlicht, wonach die Strafklägerin erst nach längerem Warten auf das Klingeln reagiert habe und unklar sei, woher diese gewusst habe, dass sie zu zweit vor ihrer Haustür stehen (pag. 06 0025). Die Mitarbeitenden der Fachstelle Rotlicht rapportierten im September 2015: «In der Regel wünschen andere Prostituierte bei Kontaktaufnahmen, dass wir doch wieder einmal persönlich vorbeikommen sollen.