sondern geradezu typisch für Opfer von Menschenhandel und häuslicher Gewalt. Kommt hinzu, dass die Strafklägerin zu Beginn ihrer mehrjährigen Gewalterfahrungen wiederholt die Erfahrung machte, dass ihre (subtilen) Hilferufe nicht als solche erkannt wurden. Die Strafklägerin berichtete an der Einvernahme vom 30. März 2022 auf die Frage, ob sie schon früher den Gedanken gehabt habe, dass sie gehen möchte, plausibel: «Ich wollte schon ein paar Mal gehen, aber ich habe keinen Weg gesehen. Aber ich weiss, was er für Leute kennt und mich überall finden würde. Sie haben ja gesehen, wie er mich gesucht hat. Wenn Sie mich nicht versteckt hätten, hätte er mich gefunden. Das weiss ich» (pag.