Der Verzicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, Drittpersonen, insbesondere auch die Polizei, über geltend gemachten Zwang, Gewalt und Unterdrückung in der Ehe zu informieren, kann den Beschuldigten vordergründig entlasten. Eine solche Interpretation würde auf der Grundlage allgemeiner Erwartungen hinsichtlich eines Opferverhaltens beruhen. Solche Hypothesen sind aber nur mit Zurückhaltung aufzustellen. Das Verhalten von D.________, auch wenn ihre Zurückhaltung nicht oh-