9.6.2 Objektive Beweismittel a) Aktenkundige polizeiliche Vorgänge und Fachstelle Rotlicht Die aktenkundigen polizeilichen Vorgänge vom 17. September 2020 und 7. Oktober 2020 am ehelichen Domizil der Parteien sowie die Kontaktaufnahme durch die Fachstelle Rotlicht vom 18. September 2012 würdigte die Vorinstanz – weitgehend zutreffend – wie folgt (pag. 19 302 f.): In den Wochen vor der Anzeigeeinreichung wurde die Polizei zwei Mal für eine Intervention im ehelichen Domizil aufgeboten (am 17. September 2020 und am 7. Oktober 2020 […]). In den Jahren zuvor hat D.____