Am 17. September 2020 und am 7. Oktober 2020 musste die Polizei ans Domizil des Ehepaars in OL.________ ausrücken. Beim zweiten Datum bezichtigte D.________ den Beschuldigten, er wolle den gemeinsamen Hund AA.________ vergiften, der Beschuldigte verliess daraufhin auf Geheiss der Polizei hin für eine Nacht die eheliche Wohnung. Am 9. Oktober 2020 verliess D.________ die gemeinsame Wohnung in OL.________. ohne Wissen des Beschuldigten.