Am 3. Mai 2016 stellte der Beschuldigte den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung C. Er legte dem Gesuch einen Arbeitsvertrag als Haustechniker und Fahrer bei der Firma ________ bei. Es handelte sich unbestrittenermassen um einen fiktiven Vertrag. D.________ bestätigte den Behörden, dass man in einer tatsächlichen und stabilen Familiengemeinschaft und im selben Haushalt lebe und keine Scheidungsabsichten habe. Am 29. Juli 2016 wurde dem Beschuldigten die Aufenthaltsbewilligung C erteilt.