Die Fachstelle Rotlicht war über die Tätigkeit von D.________ im Bild. Es fanden Besuche und Kontrollanrufe statt. Die angebotene Unterstützung wurde nicht in Anspruch genommen. D.________ erklärte, dass sie keine Hilfe benötige ([…]). In der Zeit vom 24. April 2012 bis 22. Dezember 2012 informierte D.________ unter dem Pseudonym AL.________ die Kantonspolizei Wallis in diversen E-Mails, dass H.________ und AJ.________ im Bereich des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution tätig seien. Den Namen des Beschuldigten erwähnte sie nicht ([…]).