Im Mai 2011 ersuchte das Ehepaar die Sozialdienste der Stadt Bern aufgrund geltend gemachter Mit- tel- und Obdachlosigkeit um Unterstützung. Gleichzeitig leitete die Fremdenpolizei Bern ein Verfahren wegen einer möglichen Scheinehe ein. Im Rahmen der Abklärungen fanden auch Domizilkontrollen statt. D.________ und der Beschuldigte reichten verschiedene Dokumente ein, um den Verdacht einer Scheinehe zu entkräften ([…]). Am 20. Oktober 2011 wurde dem Beschuldigten die Aufenthaltsbewilligung B erteilt.