Ende März 2011 reisten D.________ und der Beschuldigte ein drittes Mal nach Bulgarien, wo sie auf der Botschaft in Sofia ein Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung einreichten. Ende April 2011 kehrten sie in die Schweiz zurück. Am 4. Mai 2011 fand das Ehevorbereitungsverfahren statt. Am ________ (Datum) heiraten sie auf dem Zivilstandesamt Bern. N.________, der damalige Partner von V.________, und O.________, ein Bekannter von N.________, waren die beiden Trauzeugen. O.________ kannte damals weder den Beschuldigten noch D.________. Seitens ihrer Familie war niemand eingeladen und auch nicht anwesend, ebenso wenig von Seiten der Familie des Beschuldigten.