Am 15. März 2011 kehrte D.________ nach dem Aufenthalt im Wallis nach Bern zurück und meldete sich bei der Einwohnergemeinde Bern an. Sie bezog mit dem Beschuldigten ein Zimmer bei der Heilsarmee, dies nachdem die beiden kurz in einem Zimmer im SE.________ (Quartier) gewohnt hatten.