Am 3. Dezember 2010 reisten D.________ und der Beschuldigte zum zweiten Mal gemeinsam nach Bulgarien, wo D.________ wegen der bereits im Wallis diagnostizierten Unterleibsentzündung behandelt wurde. Die Reise erfolgte unmittelbar nach dem Austritt aus dem Spital in Visp. 24 Bei der Rückreise in die Schweiz am 24. Januar 2011 wurde D.________ aufgrund einer nationalen Ausschreibung (Bussenumwandlungen) festgenommen und ins Regionalgefängnis Bern überführt. Am 4. Februar 2011 konnte sie das Gefängnis verlassen.