Es ist gestützt auf aktenkundige Grenzübertritte erstellt, dass die erste gemeinsame Bulgarienreise zwischen dem 5. September 2010 und dem 28. September 2010 stattgefunden hat, wobei D.________ sodann alleine mit dem Flugzeug zurückkehrte, während der Beschuldigte mit H.________ später mit dem Auto folgten und dabei auch F.________ in die Schweiz mitreiste. In der Nähe von OA.________(Ort), der Heimatstadt des Beschuldigten, feierten sie zunächst zu dritt den Geburtstag von D.________, u.a. besuchten sie auch die Familie des Beschuldigten und das Gehege mit seinen wilden Tieren, Löwen und Tiger.