Im fraglichen Zeitpunkt präsentierten sich die Lebensumstände von D.________ im Wesentlichen wie folgt: Sie wohnte bei I.________, war beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV angemeldet und befand sich laut eigener Einschätzung in einer gewissen Umbruchsphase. Sie wusste nicht, wie es in ihrem Leben weitergehen sollte. Sie konsumierte Alkohol und auch Drogen. Verhältnismässig kurze Zeit nach der ersten Begegnung reisten der Beschuldigte, D.________ und H.________ mit dem Auto via Kroatien und Serbien nach Bulgarien. Als Mitreisende waren auch der Bruder des Beschuldigten und ein weiterer Bekannter im Fahrzeug.