und die amtlichen Akten verwiesen. 9.5 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Anklagesachverhalte nach Ziff. I.3 AKS (soweit nicht Ziff. I.3.1 und I.3.2 AKS betreffend), Ziff. I.4.2 AKS und Ziff. I.6.3 AKS werden vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten. Er macht geltend, sämtliche sexuellen Handlungen seien im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. 9.6 Erwägungen der Kammer 9.6.1 Chronologie der relevanten Ereignisse Einleitend werden nachstehend die wichtigsten (und grundsätzlich unbestrittenen) chronologischen Eckpunkte der Ereignisse aufgelistet, die von der Vorinstanz korrekt wie folgt zusammengefasst wurden (pag.