I.3 und I.4.2 AKS nicht verletzt. Weder dessen Umgrenzungsfunktion noch die Informationsfunktion sind beeinträchtigt. Der Beschuldigte konnte aus der (berichtigten) Anklageschrift vom 5. Mai 2023 ohne Weiteres ersehen, was ihm vorgeworfen wird. Nebst den Deliktsorten (mehrere, nicht mehr genau bestimmbare Orte in Bulgarien sowie in den Kantonen Bern und Wallis, namentlich OA.________(Ort), SA.________(Strasse) in ________ Bern und SB.________(Strasse) in OL.