Sie verweise auf das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 21 22 vom 29. November 2021 und die Ausführungen der Staatsanwaltschaft im erstinstanzlichen Parteivortrag (pag. 19 801). Fürsprecherin E.________ verzichtete auf eine Stellungnahme (pag. 19 801). 9.3.2 Rechtliche Grundlagen Eine Straftat kann gerichtlich nur beurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts beim zuständigen Gericht Anklage erhoben hat (Art. 9 Abs. 1 StPO).