18 C.________ einsichtig ist und an der Berufungsverhandlung indirekt geständig war. Der Beschuldigte antwortete oberinstanzlich auf die Frage, ob er seines Erachtens zu Recht oder zu Unrecht seit fünf Jahren im Gefängnis sei: «Für die Vergewaltigung und die Drogen zu Unrecht. Für die anderen Sachen kann es sein, dass ich mich ungewollt eingemischt habe. Für Gras absichtlich, für Geld» (pag. 19 816 Z. 27 ff.).