A.________, vgt., sei in Anwendung der massgeblichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der rechtskräftigen Schuldsprüche zu verurteilen 1. zu einer 9 Jahre nicht übersteigenden Freiheitsstrafe. 2. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 10.00. 3. zu 1/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. zu einer Landesverweisung von 14 Jahren.