II. A.________, geb. ________, Staatsangehörigkeit Bulgarien, zzt. in der JVA AP.________, sei frei zu sprechen von den Vorwürfen 1. der Vergewaltigung, angeblich mehrfach begangen im Zeitraum 1. September 2010 bis 1. Oktober 2020, an mehreren nicht mehr genau bestimmbaren Daten und Orten in OA.________(Ort)/Bulgarien und evtl. anderswo in Bulgarien sowie in Bern, OL.________ und