2. Er sei gestützt auf diese Schuldsprüche zu einer gerichtlich zu bestimmenden scharfen Sanktion zu verurteilen. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin sämtliche Parteikosten zu ersetzen und die Verfahrenskosten zu tragen. 4. Subsidiär sei das amtliche Honorar der Vertreterin der Privatklägerin gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 6.3 Beschuldigter Rechtsanwalt C.________ beantragte und begründete an der Berufungsverhandlung für den Beschuldigten was folgt (pag. 19 826 f., pag. 19 875 ff.; Hervorhebungen im Original): I.