6. Die beschlagnahmten Gegenstände gem. Anklageschrift Ziff. 1.44, 1.53, 1.71 und 1.88 seien A.________ herauszugeben. 5. Die verbleibenden beschlagnahmten Gegenstände seien zuhanden der Akten einzuziehen. 7. A.________ sei im vorzeitigen Strafvollzug zu belassen. 8. Die Honorare des amtlichen Verteidigers sowie sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). 9. Das Urteil sei fedpol mitzuteilen (Art. 1 Ziff. 3 Mitteilungsverordnung). 10. Das Urteil sei der Bundesanwaltschaft mitzuteilen (Art. 28 Abs. 2 BetmG).