1. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft sowie des vorzeitigen Strafantritts; 2. zu einer Landesverweisung von 15 Jahren; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 1000.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Die beschlagnahmten Geldbeträge von CHF 4'040.00 und CHF 17.15 sowie die auf dem gesperrten Konto befindlichen CHF 12'513.68 seien einzuziehen (Art. 70 StGB). 2. Die verfügten Sperren auf den in der Anklageschrift aufgeführten Konti seien aufzuheben.