2. Es wird festgestellt, dass die Straf- und Zivilklägerin D.________ ihre Zivilforderung gemäss Ziff. V.2. hiervor an den Kanton Bern abgetreten hat. 3. Es wird festgestellt, dass die Straf- und Zivilklägerin F.________ ihre Zivilforderung gemäss Ziff. V.3. hiervor an den Kanton Bern abgetreten hat. 4. Die Gesuche gemäss Art. 73 StGB der Straf- und Zivilklägerinnen D.________ und F.________ werden insofern gutgeheissen, als