unter Ausrichtung einer Entschädigung durch den Kanton Bern an A.________ von CHF 2'282.55 (inkl. Auslagen und MWST) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im oberinstanzlichen Verfahren. II. Zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - Bern, 25. Juni 2025 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Hubschmid Volz Der Gerichtsschreiber i.V.: Steffen