beläuft sich demnach auf CHF 2'282.55 (inkl. Auslagen und MWST). Ausgangsgemäss hat der Kanton Bern der Beschuldigten eine Entschädigung für ihre Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren in der Höhe von CHF 3'726.25 (inkl. Auslagen und MWST) und im oberinstanzlichen Verfahren von CHF 2'282.55 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen. 18 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen: