14a Abs. 1 Bst. a SVG). Gerade deswegen kann von einem Fahrschüler erwartet werden, dass er sich bereits in einem frühen Stadium seiner Ausbildung den Anforderungen der Fahrfähigkeit bewusst ist und die Verantwortung dafür trägt, dass diese bei jeder Fahrt vorliegt. So wurde D.________ in einem separaten Strafverfahren denn auch wegen Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand gemäss Art. 31 Abs. 2 i.V.m. Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG rechtskräftig verurteilt (vgl. Vorbemerkungen, E. III.16.1 vorne). Nach dem Gesagten sprechen der Wortlaut und die Systematik der Bestimmung von Art.