Abgesehen von klaren, offensichtlichen Fällen von Angetrunkenheit ist ungewiss, welche Abklärungen der Begleiter vornehmen muss und kann. Zunächst wird man wohl verlangen müssen, dass er sich beim Fahrschüler darüber erkundigt, ob dieser in den vorangehenden rund 24 Stunden Betäubungsmittel, Medikamente oder Alkohol konsumiert hat. Sofern er aufgrund der Antwort oder der Umstände Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers hat bzw. haben müsste, darf er die Fahrt nicht antreten oder muss den Fahrschüler einem Atem-Alkoholtest mit den handelsüblichen – wenn auch wenig verlässlichen – Wegwerfgeräten unterziehen.