13 pénales de la Loi sur la circulation routière [LCR], 2007, N 106 zu Art. 100; GIGER, in: SVG-Kommentar, Strassenverkehrsgesetz mit weiteren Erlassen, 9. Aufl. 2022, N 18 f. zu Art. 100). Wie sich diese Pflicht, sich über die Fahrfähigkeit zu «vergewissern» konkret gestaltet, wird in weiten Teilen der Lehre hingegen nicht thematisiert. Auch das Bundesgericht hat sich bislang nicht dazu geäussert. Die Generalstaatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Argumentation auf die Lehrmeinung von WEISSENBERGER, welcher die Pflicht wie folgt präzisiert (vgl. dazu die Berufungsbegründung, pag.