__ (Autobahneinfahrt) wurde um ca. 09:45 Uhr eine routinemässige Polizeikontrolle durchgeführt. Dabei stellte die Polizei bei D.________ verengte Pupillen, eine fehlende Lichtreaktion sowie ein angetriebenes Verhalten fest. In der Folge wurde ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher positiv auf den Wirkstoff THC reagierte. Die anschliessend angeordnete forensisch-toxikologische Untersuchung ergab einen THC-Wert im Blut von mindestens 3.0 µg/L. Die Beschuldigte hatte keine Kenntnis vom Cannabiskonsum von D.____