und der Beschuldigten. D.________ erklärte in seiner polizeilichen Einvernahme vom 20. Dezember 2022, er habe am Vorabend zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr einen Joint Marihuana geraucht (pag. 8, 10). Anlässlich der Zeugeneinvernahme vor der Vorinstanz gab D.________ ebenso an, am Vorabend gekifft zu haben (pag. 123 Z. 10 f. und 20 f.). Die Beschuldigte habe nicht gewusst, dass er kiffe. Er habe nur in seiner Wohnung und nicht vor ihr gekifft (pag. 124 Z. 1 f.). Er habe sich während der Lernfahrt nicht high gefühlt (pag. 124 Z. 15 ff.). Nachdem D.________ auf die Frage, ob die Beschuldigte am 20. Dezember 2022 hätte merken können, dass er am Vorabend gekifft habe, angab «Kann sein» (pag.