6 zurückzuführen sein. Folglich ist zur Intensität der Beziehung zusammenfassend festzuhalten, dass die Beschuldigte und D.________ im gleichen Wohnhaus, aber in zwei verschiedenen Wohnungen, lebten und sie vor dem Vorfall vom 20. Dezember 2022 regelmässig miteinander auf Lernfahrten waren. 12.2 Der Drogenkonsum von D.________ und das Wissen der Beschuldigten Die Beschuldigte und D.________ gaben übereinstimmend an, dass die Beschuldigte zum Zeitpunkt der Lernfahrt nicht um den Cannabiskonsum von D.________ gewusst habe (pag.