5 12. Erwägungen der Kammer 12.1 Dauer und Intensität der Bekanntschaft Die Kammer kann sich der Beweiswürdigung der Vorinstanz zu den Begleitumständen der Lernfahrt vollumfänglich anschliessen. So erachtet auch die Kammer aufgrund der glaubhaften und übereinstimmenden Aussagen der Beschuldigten und D.________ als erstellt, dass sich die beiden anlässlich einer PC-Support- Dienstleistung durch D.________ kennengelernt haben (pag. 117 Z. 24, pag. 121 Z. 43 ff.).