Mit Blick darauf sind in sachverhaltlicher Hinsicht die Begleitumstände der Lernfahrt zu klären. So interessieren namentlich die Dauer und Intensität der Bekanntschaft zwischen der Beschuldigten und D.________ und damit verbunden die Frage, ob die Beschuldigte vom Cannabiskonsum von D.________ wusste. Zudem ist zu prüfen, ob am 20. Dezember 2022 erkennbare Hinweise auf den Drogeneinfluss von D.________ bestanden und die Beschuldigte diese bemerkte und gegebenenfalls als solche erkannte.