2.1 zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 100.00, ausmachend CHF 1'500.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2 zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage); 2.3 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 3. Es seien die gesetzlich notwendigen Verfügungen zu treffen.