5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte anlässlich ihrer Berufungserklärung und bestätigte in der schriftlichen Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 166, 198; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei des Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (THC mind. 3.0 µg/L) begangen am 20.12.2022, um ca. 09.45 Uhr, bei der E.________ (Autobahneinfahrt), schuldig zu erklären. 2. A.________ sei zu verurteilen