4. Oberinstanzliche Beweisergänzung Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 12. Juli 2024; pag. 207), ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 10. Juli 2024; pag. 203 ff.) und ein ADMAS-Auszug (datierend vom 12. Juli 2024; pag. 206) über die Beschuldigte eingeholt.