_ zu den Akten (pag. 211 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 26. August 2024 auf eine Replik (pag. 228). Am 26. August 2024 schloss die Verfahrensleitung unter Bekanntgabe der voraussichtlichen Kammerbesetzung den Schriftenwechsel und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 229 f.). 2 Mit Verfügung vom 4. März 2025 wurde den Parteien die geänderte Kammerzusammensetzung mitgeteilt (pag. 232 f.).