2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland mit Eingabe vom 23. Februar 2024 fristgerecht Berufung an (pag. 138). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 9. April 2024 (pag. 143 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 141 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern reichte am 25. April 2024 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und erklärte, das Urteil vollumfänglich anzufechten (pag. 165 ff.). Mit Eingabe vom 15. Mai 2024 verzichtete die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwältin B.________ bzw. Rechtsanwalt C.__