2. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19'114.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. III.