2. des betrĂ¼gerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, begangen am 19. Dezember 2022 in Biel (Deliktssumme: CHF 203.40) und in Anwendung der Art. 40, 41, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 lit. c, 140 Ziff. 4, 147 Abs. 1 StGB Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 71 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 136 Tagen (19. Dezember 2022 bis 3. Mai 2023) wird im Umfang von 136 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 4. Mai 2023 vorzeitig angetreten worden ist.