Alsdann werden die nach Auffassung der Kammer über dem gebotenen Zeitaufwand qualifizierten Positionen «Erneutes Aktenstudium» vom 10. März 2025 und «Vorbereitung Berufungsverhandlung inkl. Redaktion Plädoyer und schriftliche Anträge» vom 12. März 2025 um jeweils zwei Stunden gekürzt. Hingegen wird für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 13. März 2025 und der mündlichen Urteilseröffnung vom 14. März 2025 entsprechend deren tatsächlichen Dauer ein Zuschlag von vier Stunden vorgenommen. Alsdann wird für den 14. März 2025 ein weiterer Reisezuschlag von CHF 75.00 (Art. 10 PKV) ergänzt.