) für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 19,6 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 3'920.00, Auslagen (inkl. Reisezuschlag) von CHF 589.90 und CHF 365.30 MWSt, total ausmachend CHF 4'875.20 geltend. Eine Kürzung erfolgt insoweit, als der geltend gemachte Aufwand für die